vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadensminderung durch umsatzsteuerlich optimierte Auftragserteilung (Achatz/Kirchmayr, taxlex 2023/16, S. 73)

Artikelrundschau März 2023 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/289ÖStZ 2023, 260 Heft 10 v. 17.5.2023

Schadenersatz unterliege nicht der Umsatzsteuer. Behebe der Geschädigte den Schaden selbst, erbringe er keine umsatzsteuerliche Leistung an den Schädiger. Beauftrage der Geschädigte ein Reparaturunternehmen und beziehe er die Leistung für sein Unternehmen, sei er berechtigt, die vom Reparaturunternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer in Abzug zu bringen. Der Schadenersatz des Schädigers reduziert sich dann um die diese Umsatzsteuer (vgl Art 12 Abs 3 EG-UStG). Es könne somit einen erheblichen Unterschied machen, ob der Geschädigte oder der Schädiger das Reparaturunternehmen beauftrage. Die "richtige" Auftragserteilung werde damit zum umsatzsteuerlichen Optimierungsproblem.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!