Der Online-Handel boome. Durch das PStTG vom 20. 12. 2022 (BGBl I, 2730) seien eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt worden. Es solle die RL 2021/514/EU des Rates v 22. 3. 2021 zur Änderung der RL 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl L 2021/104, 1) in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz sei am 1. 1. 2023 in Kraft getreten und habe auch Folgen für private Anbieter. Es beinhalte ausschließlich Verfahrensrecht und habe keine Auswirkung auf das materiell-rechtliche Steuerrecht.

