Die COVID-19-Krise sei von einer allgemeinen Teuerung der Lebenshaltungskosten abgelöst worden. Darauf habe auch der (Steuer-)Gesetzgeber reagiert und an verschiedenen Stellen Steuerbefreiungen für Zahlungen im Zusammenhang mit der Teuerung vorgesehen. Teilweise finde sich die Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiungen im EStG, teilweise im Sozialversicherungsrecht. Der Beitrag behandelt einige der Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung und die dazugehörigen steuerlichen Begleitmaßnahmen.