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Mindestbemessungsgrundlage beim Grundstückstausch? Eine Anmerkung zu BFG 16. 12. 2021, RV/7102499/2020 (Denk, taxlex 2022/25, S. 116)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/258ÖStZ 2022, 262 Heft 9 v. 5.5.2022

In einem jüngeren Erk (und drei parallelen Verfahren zum selben Sachverhalt) wurde das BFG mit einem Grundstückstausch befasst. Das Erk überrasche kaum. Es sei erstmals die aktuelle Rechtslage auf einen Grundstückstausch anzuwenden. Seit dem StRefG 2015/2016 bilde der Grundstückswert grds die Mindestbemessungsgrundlage der GrESt. Das BFG hatte daher nicht nur den Wert der Gegenleistung berechnet, sondern auch diesen Wert dem Grundstückswert gegenübergestellt. Beim Grundstückstausch sei die Anwendbarkeit des Grundstückswerts jedoch (offenbar) strittig.

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