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Steuerbefreiung für Leitungsrechte von Infrastrukturbetreibern (Moser, SWK 9/2022, S. 454)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/256ÖStZ 2022, 262 Heft 9 v. 5.5.2022

In Anerkennung des öffentlichen Interesses für Infrastrukturprojekte habe der Gesetzgeber eine Gebührenbefreiung für Rechtsgeschäfte von Infrastrukturbetreibern für eingeräumte Rechte, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, vorgesehen. Der Klammerausdruck der Bestimmung verweise als Anwendungsvoraussetzung auf die Anwendbarkeit des § 107 EStG bzw § 24 Abs 7 KStG. Die Bedingungen für die Gebührenbefreiung werden im Beitrag näher beleuchtet.

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