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Die Abgabenbehörde trifft die Beweislast hinsichtlich eines Wissen-Müssens von einem Umsatzsteuerbetrug in der Lieferkette (Leyerer, BFGjournal 3/2022, S. 91)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/255ÖStZ 2022, 262 Heft 9 v. 5.5.2022

Mit der Rsp des EuGH in der Rs Collée sei für die Steuerfreiheit einer ig Lieferung der Erfüllung der materiellen Anforderungen der Vorrang vor den formellen Anforderungen eingeräumt. Handelte es sich um einen Umsatzsteuerbetrug in der Lieferkette und waren die materiellen Voraussetzungen für eine ig Lieferung erfüllt, könne die Steuerfreiheit nur dann verwehrt werden, wenn der Lieferer vom Umsatzsteuerbetrug wusste oder wissen hätte müssen.

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