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Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums bei WGG-Wohnungseigentumsübertragungen (Seuß/Plott, SWK 9/2022, S. 442)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/254ÖStZ 2022, 262 Heft 9 v. 5.5.2022

Mit der ökosozialen Steuerreform sei der Vorsteuerberichtigungszeitraum für Wohnungseigentumsübertragungen auf zehn Jahre verkürzt worden. Bei den nicht vom Anwendungsbereich des § 15c WGG umfassten Übertragungen von Grundstücken betrage der Berichtigungszeitraum weiterhin 20 Jahre. Fraglich erscheine, ob ein differenzierter Berichtigungszeitraum mit den Zielsetzungen der MwStSyst-RL vereinbar ist und ob dies im Lichte des Beihilferechts der EU problematisch sein könnte.

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