Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen des Urteils des OGH vom 14. 12. 2021, 13 Os 17/21f, zur Hemmung des Fortlaufs der Verjährung auf die finanzstrafbehördliche Praxis. Es werden Empfehlungen gegeben, um die Verjährung der Strafbarkeit von Finanzvergehen möglichst hintanzuhalten.