Da das Bundesfinanzgericht primär in der Sache selbst zu entscheiden habe und eine reformatorische Entscheidung häufig noch (umfassende) Sachverhaltsermittlungen voraussetze, komme der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ein großer Stellenwert zu. Dies spiegle auch der Tätigkeitsbericht des Bundesfinanzgerichts wider, dem zufolge im Jahr 2020 in mehr als 45 % aller vom BFG erledigten Rechtssachen zusätzliche Ermittlungen erforderlich gewesen seien. Umfang und Grenzen der Rechte und Pflichten der Beteiligten im finanzgerichtlichen Ermittlungsverfahren würden allerdings immer wieder Fragen aufwerfen. Der Beitrag untersucht, welche Verfahrensgrundsätze das Ermittlungsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht prägen und wie Umfang und Grenzen der gerichtlichen Ermittlungspflicht vor dem Hintergrund grundlegender Prinzipien abzustecken sind.