Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen sei ein Finanzstrafverfahren besonders unangenehm, weil damit auch der zeitweilige oder permanente Verlust der Berufsbefugnis einhergehen könne. Besonders heikel sei die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für Angehörige eines Wirtschaftstreuhandberufes, weil schon die bloße Einleitung eines Verfahrens schwerwiegende Folgen auf die Berufsausübung zeitigen könne.