In der Praxis häuften sich Finanzstrafverfahren wegen Verstößen gegen die im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ("WiEReG") normierten Sorgfaltspflichten. Diese Finanzstrafverfahren seien oftmals darauf zurückzuführen, dass Unternehmen oder Privatstiftungen (noch) keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hätten, um die Einhaltung der WiEReG-Sorgfaltspflichten zu überprüfen. Eine adäquate WiEReG-Compliance sei besonderes bei Konzernstrukturen bedeutend, da sich Zwangs- und Geldstrafen aufgrund der Mehrzahl an Beteiligungsunternehmen schnell vervielfachen könnten. Der Beitrag setzt sich mit den WiEReG-Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund drohender Zwangs- und Finanzstrafen auseinander und gibt Handlungsanleitungen, wie eine WiEReG-Compliance von meldepflichtigen Unternehmen verankert werden kann. Als Unternehmen werden im Beitrag Gesellschaften und Privatstiftungen iSd § 1 Abs 2 WiEReG verstanden. Im Gesetz werden diese als Rechtsträger bezeichnet.