Leistungen zwischen Konzernunternehmen, sog verbundenen Unternehmen, seien so zu vergüten, wie es auch voneinander unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden (Fremdvergleichsgrundsatz). Um darlegen zu können, dass ein fremdüblicher Verrechnungspreis vorliege, müssten Steuerpflichtige eine detaillierte Dokumentation über Transaktionen innerhalb des Konzerns erstellen. Die Verrechnungspreisrichtlinien ("VPR") dienten dabei als Auslegungsbehelf für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und sollen eine einheitliche Umsetzung sicherstellen. Mit der Veröffentlichung der VPR 2021 seien die (Dokumentations)anforderungen an Steuerpflichtige gestiegen.