Die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften (im Folgenden: PersGes), die in einem Staat errichtet worden seien, deren Gesellschafter jedoch in einem anderen Staat ansässig seien, zähle zu den umstrittensten Problemstellungen im internationalen Steuerrecht. Insb dann, wenn die beteiligten Staaten auf solche Rechtsgebilde unterschiedliche Ertragsteuerkonzepte anwenden würden, oder es PersGes im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung ermöglichen würden, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden und damit Einkünfte in zwei (oder mehreren) Staaten verschiedenen Personen zugerechnet werden. Ausländische PersGes könnten unter ganz bestimmten Voraussetzungen aber auch zu steuerplanerischen Zwecken genutzt werden. Der Beitrag fasst die derzeitige österr Sichtweise der Besteuerung grenzüberschreitender PersGes zusammen, unter Berücksichtigung aktueller Rsp und Verwaltungspraxis und der Ausführungen der Anfang Oktober 2021 veröffentlichten österr Verrechnungspreisrichtlinien 2021.