Im Erkenntnis vom 11. 2. 2020, RV/4100436/2017, habe sich das BFG mit der Behandlung von Arbeitslosengeld im internationalen Steuerrecht auseinandergesetzt. Der Beitrag untersucht die konkrete Würdigung des BFG insb vor dem Hintergrund der Grundsätze des OECD-MA.