Mit 24. 12. 2021 sei die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021) in Kraft getreten (BGBl II 2021/587), die die bisherige VO ERV 2006 ersetze. Dabei handle es sich im Wesentlichen um "Anpassungen an die faktischen Anforderungen aus der gerichtlichen Praxis, ohne dabei die bewährten Abläufe grundsätzlich zu ändern und ohne neue Rechte und Pflichten der am elektronischen Rechtsverkehr Beteiligten festzulegen".