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Folgen der Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Österreich (Glaser/Kert, ZWF 2/2022, S. 63)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/230ÖStZ 2022, 259 Heft 9 v. 5.5.2022

Die Whistleblower-Richtlinie bilde den ersten EU-Rechtsakt, der eine horizontale Harmonisierung von Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zum Inhalt habe. Sie sehe zwei Daten vor, bis zu denen ihre Bestimmungen in das nationale Recht umgesetzt werden müssten: Während grundsätzlich der 17. 12. 2021 als Umsetzungstermin festgelegt gewesen sei, müssten die Bestimmungen zur Einrichtung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme bei juristischen Personen von 50−249 Arbeitnehmern erst bis 17. 12. 2023 umgesetzt werden. Der erste dieser beiden Termine sei mittlerweile verstrichen, ohne dass Ö eine besondere Umsetzungsmaßnahme gesetzt habe. Die Europäische Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ö wegen partieller Nichtumsetzung eingeleitet.

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