Die Whistleblower-Richtlinie bilde den ersten EU-Rechtsakt, der eine horizontale Harmonisierung von Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zum Inhalt habe. Sie sehe zwei Daten vor, bis zu denen ihre Bestimmungen in das nationale Recht umgesetzt werden müssten: Während grundsätzlich der 17. 12. 2021 als Umsetzungstermin festgelegt gewesen sei, müssten die Bestimmungen zur Einrichtung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme bei juristischen Personen von 50−249 Arbeitnehmern erst bis 17. 12. 2023 umgesetzt werden. Der erste dieser beiden Termine sei mittlerweile verstrichen, ohne dass Ö eine besondere Umsetzungsmaßnahme gesetzt habe. Die Europäische Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ö wegen partieller Nichtumsetzung eingeleitet.