Die Europäische Union habe sich bereits vor langer Zeit zum Ziel gemacht, Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln zu bekämpfen. Der Rahmenbeschluss 2001/413/JI verpflichte die Mitgliedstaaten, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gegen Betrug und Fälschung iZm allen Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs einzuführen. Ö habe dies mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004 umgesetzt. Technologische Entwicklungen der letzten Jahre hätten nun eine Anpassung notwendig gemacht, sodass die Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln abermals verpflichtet worden seien, ihren strafrechtlichen Schutz anzugleichen. Das Bundesgesetz, mit dem diese RL umgesetzt worden sei, trat am 11. 12. 2021 in Kraft und habe wesentliche Änderungen mit sich gebracht.