Das vom Nationalrat am 27. 4. 2022 angenommene sog "Energiepaket" (Änderung von EStG, ErdgasAbgG, ElAbgG und MinStG 2022; IA 24. 3. 2022, 2421/A 27. GP ) bringt befristet von Mai 2022 bis Juni 2023 weitere Entlastungen gegen die Teuerung aufgrund der gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise. Teil des zweiten Paketes (siehe schon ÖStZ 2022/142) ist auch die vereinfachte Möglichkeit die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen, die ohne legistische Neuregelung umgesetzt werden kann, vgl ÖStZ 2022/224.