Durch das Update der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 kam es - mitunter auch aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten, umfassenden Arbeiten auf OECD-Ebene - in den Bereichen der immateriellen Werte sowie der Kostenverteilungsverträge zu wesentlichen Änderungen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert auf die durch die österreichischen VPR 2021 umgesetzten Änderungen und beleuchtet aus Praxissicht, welche Aspekte bei der fremdvergleichskonformen Ausgestaltung von F&E-Modellen künftig zu beachten sein werden, um etwaigen Verrechnungspreisfestsetzungen durch in- und ausländische Finanzverwaltungen proaktiv vorzubeugen.