Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, wurde rückwirkend ab 1. Jänner 2022 eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung für Arbeitnehmer geschaffen. Vom BMF werden mittels Frage-Antwort-Stil die wichtigsten Fragen zur Steuerbefreiung gem § 3 Abs 1 Z 35 EStG beantwortet. Die wichtigsten Aussagen dieser Info werden nachfolgend gekürzt wiedergegeben: