Das dBMF habe durch das Schreiben vom 2. 6. 2021 - IV C 6 - S - 2240/19/10006 :003 eine Vereinfachungsregelung getroffen, der zufolge beim Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW) auf Antrag ohne weiteren Nachweis unterstellt werde, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Dieses Schreiben habe das BMF durch das Schreiben vom 29. 10. 2021 - IV C 6 - S 2240-/19/10006 :006 ersetzt. Es gehe dabei auf die Frage ein, ob die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) rückgängig zu machen sei, wenn die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werde. Der Beitrag will einen Überblick über die Thematik verschaffen.