Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoSt-RefG 2022 Teil I) setze in vielerlei Hinsicht neue Akzente. Dies gelte neben der medial bereits im Vorfeld viel diskutierten Einführung einer Bepreisung von CO2-Emissionen und deren Rückverteilung (Klimabonus) auch für die ertragsteuerlichen Maßnahmen dieses umfassenden Gesetzespakets: Neben der Schaffung einer Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen enthalte das Öko-StRefG 2022 auch eine Vielzahl investitionsfördernder und entlastender Maßnahmen für Unternehmen, wie insb die Senkung des KöSt-Satzes, die Einführung eines (ökologischen) Investitionsfreibetrages, die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie die Schaffung einer Steuerbegünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über diese − insb auch aus Sicht der Unternehmensbesteuerung relevanten − Neuerungen.