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Keine Anwendung des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung des gesamten Sonderbetriebsvermögens? (Kanduth-Kristen, BFGjournal 1/2022, S. 6)

Artikelrundschau Jänner 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/151ÖStZ 2022, 154 Heft 6 v. 30.3.2022

Der Gewinn aus der Veräußerung eines prozentuellen Anteils an einer Mitunternehmerschaft gelte nach Ansicht des BFG nicht als Veräußerungsgewinn, wenn nicht ein bestimmter Mitunternehmeranteil bestehend aus Gesellschaftsanteil und allfällig vorhandenem Sonderbetriebsvermögen veräußert werde. Bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen müsse auch dieses aliquot zum Gesellschaftsanteil mitveräußert werden.

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