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KG und atypisch stille Gesellschafter, Bescheidadressierung, Prinzip der Einheitlichkeit

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/106ÖStZ 2022, 112 Heft 4 v. 2.3.2022

BAO: § 93 Abs 2, § 188, § 191 Abs 1 lit c

VwGH 22. 9. 2021, Ra 2020/15/0091 (ebenso VwGH 12. 10. 2021, Ra 2019/15/0137)

Wird der Gewinn durch eine atypische Gesellschaft erzielt, ist der Gewinnfeststellungsbescheid (iSd § 188 BAO) gem § 191 Abs 1 lit c BAO an dieses Einkünfteermittlungssubjekt zu richten. Dafür kann die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit einem Zusatz, wie etwa "und Mitgesellschafter" verwendet werden (vgl näher VwGH 27. 1. 2021, Ra 2020/13/0085, 0086).

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