Angesichts des erneuten Anstiegs von COVID-19-Infektionen und damit einhergehender Betriebsschließungen seien die Begleitmaßnahmen zum 4. Lockdown im Abgabenverfahrensrecht auf den Weg gebracht sowie kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen konzipiert worden, um Unternehmen zu unterstützen. Mit Blick auf die Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der neuen Omikron-Variante könnte der Gesetzgeber auch in den ersten Monaten des nächsten Jahres weiter gefordert sein, situationsangepasste Hilfsinstrumente anzubieten.