Beim EAG-Paket handle es sich um die Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien zur Förderung des Ausbaus von Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Zentrales Gesetz sei das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Daneben wurden zahlreiche energiewirtschaftliche Materiengesetze novelliert. Das neue Rechtsinstitut der Energiegemeinschaft werde in zwei Ausprägungen eingeführt: die Bürgerenergiegemeinschaft und die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. Aus abgabenrechtlicher Sicht interessant sei der energierechtliche Begriff der Gemeinnützigkeit, der sich nicht vollständig mit jenem des Abgabenrechtsdecke.