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Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie erneut verlängert

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2022/43ÖStZ 2022, 51 Heft 3 v. 16.2.2022

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde eine weitere Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland unterzeichnet, die den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung (siehe zuletzt ÖStZ 2021/795) unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 31. März 2022 verlängert. Erlass des BMF 21. 12. 2021, 2021-0.877.188.

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