Die Bewertung von Personengesellschaften erfolge nun auch bei der unternehmensrechtlichen Bewertung von Beteiligungen auf Basis derselben Methodik wie die Bewertung von Kapitalgesellschaften. Das maßgebliche Fachgutachten KFS/BW kenne dafür allerdings keine speziellen Vorgaben, obwohl diverse Unterschiede - insb iZm der Ermittlung künftiger Cashflows - bestehen. Diese betreffen neben Anpassungen wie einem kalkulatorischen Unternehmerlohn oder persönlichen Steuern auch grundlegende Annahmen hinsichtlich einer möglicherweise endlichen Lebensdauer des Unternehmens.