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Ertragsteuerliche Konsequenzen bei partieller Durchführung von baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG

Steuerrecht AktuellMagdalena Holzer, MSc (WU)/Dr. Karl Stückler, BSC, LL.BÖStZ 2022/689ÖStZ 2022, 697 Heft 24 v. 21.12.2022

Bei baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG kann es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn die im Rückwirkungszeitraum tatsächlich getätigte Entnahme von dem ausgewiesenen Passivposten in der Einbringungsbilanz abweicht. Nachfolgender Beitrag widmet sich den unterschiedlichen Fallkonstellationen, die dabei entstehen können.**Die Autoren danken Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler und Dr. Stefanie Geringer für wertvolle Anmerkungen und die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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