Der VwGH hat in seinem Erkenntnis Ra 2022/15/0009-0011 vom 25. 5. 2022 entschieden, dass die Veräußerung eines Liebhabereigrundstücks durch eine Kapitalgesellschaft nach § 30 EStG iVm § 7 Abs 2 KStG der Besteuerung unterliegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtsgrundlagen und auftretenden Folgefragen der Entscheidung.