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Das Teuerungs-Entlastungspaket II (Abschaffung der kalten Progression) im Überblick

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2022/651ÖStZ 2022, 663 Heft 23 v. 13.12.2022

Was über Jahrzehnte hinweg diskutiert wurde, wird nun umgesetzt: Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert. Zusätzlich wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt: die Senkung der Lohnnebenkosten. Im Bereich Land- und Forstwirtschaft werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Umsatzgrenzen für die Pauschalierung angehoben.

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