Die Änderung einschließlich Fehlerkorrektur von Jahres-/Konzernabschlüssen nach UGB komme in der Praxis der Unternehmensberichterstattung immer wieder vor. Die Gründe dafür seien vielfältig, aber eine gesetzliche oder eine durch andere, die unternehmensrechtliche Rechnungslegung betreffende Vorschriften geregelte Vorgehensweise existiere nicht. Das AFRAC habe sich daher in einer eigenen Arbeitsgruppe dieser Fragestellung angenommen und mit der Stellungnahme "AFRAC 39" Empfehlungen für die Praxis vorgelegt.