Am 8. 11. 2021 sei der Entwurf des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I ("ÖkoStRefG 2022 Teil I") veröffentlicht worden. Dieser beinhalte auch eine grundlegende Reform der Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen. Der Steuergesetzgeber habe Kryptowährungen in das allgemeine System der Besteuerung von Kapitalvermögen eingegliedert. Kryptowährungen und Wertpapiere sollen − steuerlich − weitgehend gleichgestellt werden. Die Steuerpflicht für Kryptowährungen und Krypto-Assets soll mit 1. 3. 2022 in Kraft treten und auf Positionen anzuwenden sein, die nach dem 28. 2. 2021 angeschafft wurden.