vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ökosoziale Steuerreform führt "Vermögenszuwachsbesteuerung" für Kryptowährungen ein (Achatz/Kirchmayr, taxlex 2021/77, S. 361)

Artikelrundschau November 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/29ÖStZ 2022, 46 Heft 1 und 2 v. 4.2.2022

Am 8. 11. 2021 sei der Entwurf des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I ("ÖkoStRefG 2022 Teil I") veröffentlicht worden. Dieser beinhalte auch eine grundlegende Reform der Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen. Der Steuergesetzgeber habe Kryptowährungen in das allgemeine System der Besteuerung von Kapitalvermögen eingegliedert. Kryptowährungen und Wertpapiere sollen − steuerlich − weitgehend gleichgestellt werden. Die Steuerpflicht für Kryptowährungen und Krypto-Assets soll mit 1. 3. 2022 in Kraft treten und auf Positionen anzuwenden sein, die nach dem 28. 2. 2021 angeschafft wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!