Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds böten auf den ersten Blick keinen Anlass für eine Auseinandersetzung mit deren ertragsteuerlicher Behandlung. Sofern der Zuschuss allerdings einem körperschaftsteuerpflichtigen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einer nicht gemeinnützigen Beteiligungsorganisation zufließt, sei die ertragsteuerliche Behandlung zu würdigen. Die Autoren behandeln die Steuerbefreiung von Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sowie die Reichweite des damit einhergehenden Abzugsverbots für Betriebsausgaben.