Der ME zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I sieht vor, dass Kryptowährungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden sollen. Die bisherige Rechtsunsicherheit, die durch fehlende explizite gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Krypto-Assets bedingt war, soll dadurch beseitigt werden. Die vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung sei prinzipiell zu begrüßen. Die Autorin analysiert die geplanten Änderungen und zeigt Aspekte auf, die für den finalen Gesetzestext noch beachtet werden sollten.