BAO: § 209a Abs 2 und 4, § 295 Abs 1, § 302
VwGH 15. 12. 2021, Ra 2020/15/0037
Auch Feststellungserklärungen gem § 188 BAO sind als Anträge iSd § 209a Abs 2 BAO anzusehen, sodass der abgeleiteten amtswegigen Abgabenfestsetzung über § 295 Abs 1 BAO der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht, wenn die Abgabenfestsetzung zu einer Gutschrift führen würde (vgl § 209a Abs 4 BAO idF AbgÄG 2011, womit sichergestellt werden sollte, dass auch lang andauernde Verletzungen der Entscheidungspflicht über Abgabenerklärungen für den Stpfl nicht zum Verlust des Rechtsanspruches auf bescheidmäßige Erledigung führen, vgl ErläutRV 1212 BlgNR 24. GP 30).

