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Abgeleiteter Bescheid, Änderung, Gutschrift, Verjährung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/419ÖStZ 2022, 420 Heft 14 v. 15.7.2022

BAO: § 209a Abs 2 und 4, § 295 Abs 1, § 302

VwGH 15. 12. 2021, Ra 2020/15/0037

Auch Feststellungserklärungen gem § 188 BAO sind als Anträge iSd § 209a Abs 2 BAO anzusehen, sodass der abgeleiteten amtswegigen Abgabenfestsetzung über § 295 Abs 1 BAO der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht, wenn die Abgabenfestsetzung zu einer Gutschrift führen würde (vgl § 209a Abs 4 BAO idF AbgÄG 2011, womit sichergestellt werden sollte, dass auch lang andauernde Verletzungen der Entscheidungspflicht über Abgabenerklärungen für den Stpfl nicht zum Verlust des Rechtsanspruches auf bescheidmäßige Erledigung führen, vgl ErläutRV 1212 BlgNR 24. GP 30).

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