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Zinsvortrags-Übergangsverordnung

Steuerrecht AktuellDr. Jan Knesl, MSc (WU)/Mag. Pavel KneslÖStZ 2022/390ÖStZ 2022, 389 Heft 14 v. 15.7.2022

Kann ein Zins- oder EBITDA-Vortrag auf ein anderes Steuersubjekt übertragen werden? Vor dem Hintergrund dieser Frage stellt der vorliegende Beitrag die wesentlichen Eckpunkte der kürzlich veröffentlichten Zinsvortrags-Übergangsverordnung vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse.**Die Autoren bedanken sich für die redaktionelle Durchsicht des Manuskripts bei Herrn Leander Sowa LL.B. (WU).

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