Kann ein Zins- oder EBITDA-Vortrag auf ein anderes Steuersubjekt übertragen werden? Vor dem Hintergrund dieser Frage stellt der vorliegende Beitrag die wesentlichen Eckpunkte der kürzlich veröffentlichten Zinsvortrags-Übergangsverordnung vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse.*

