Der EuGH entschied kürzlich über den Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge-Umsätzen, wenn der tatsächlich Leistende nicht festgestellt werden kann. Der Beitrag bespricht die potenziellen Auswirkungen für die österr Rechtslage.
Der EuGH entschied kürzlich über den Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge-Umsätzen, wenn der tatsächlich Leistende nicht festgestellt werden kann. Der Beitrag bespricht die potenziellen Auswirkungen für die österr Rechtslage.
