Die Immobilienbewertung führe im Abgabenverfahren und gerade bei Außenprüfungen mitunter zu kontroversiellen Diskussionen. Die Steuergesetze würden eigenständige Wertmaßstäbe definieren, welche entsprechend zu belegen seien. Nach Judikatur und Verwaltungspraxis komme dabei den Postulaten der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit herausragende Bedeutung zu. Die Ausführungen im Beitrag sollen einleitend die Anlassfälle im Abgabenverfahren darlegen und in der Folge die unterschiedlichen steuerlichen Wertmaßstäbe, welche Grundlage für die Gutachten sind, erörtern.

