Das Bundeskabinett habe am 26. 3. 2022 den Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (BR-Dr 127/22 v 17. 3. 2022) verabschiedet. Ziel des Gesetzvorhabens sei es, die Bevölkerung angesichts erheblicher Preiserhöhungen insb im Energiesektor finanziell zu entlasten. Es solle noch im Mai 2022 abgeschlossen werden. Der Bundesrat habe dem Entwurf am 8. 4. 2022 zugestimmt (BR-Dr 127/22 [Beschluss]). Im Beitrag werden einzelne Maßnahmen vorgestellt.

