Mit Erkenntnis vom 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089, hat der VwGH der aktuellen Verwaltungspraxis in Bezug auf die DBA-Rückerstattung bei Arbeitskräftegestellungen eine Absage erteilt. In Reaktion darauf soll die abkommensrechtliche Entlastung von der Abzugsbesteuerung iSd § 99 Abs 1 Z 5 EStG bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung im Wege der "Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung" auf neue Beine gestellt werden. Die Autorinnen geben einen Überblick über die geplanten Änderungen.