Im Zuge des Ökosozialen Steuerreformgesetzes Teil I wurde eine neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen verankert, um für die Arbeitnehmer die Partizipation am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu machen und die Bindung ans Unternehmen zu stärken. Angesichts dessen, dass ein Großteil der privatwirtschaftlichen Unternehmen bereits jetzt den Mitarbeitern variable, vom Erfolg des Unternehmens abhängige Vergütungen gewährt, wundere es nicht, dass diese Neuregelung auf großes Interesse gestoßen ist. Shubshizky erläutert auf Basis der vom BMF herausgegebenen Information die einzelnen Aspekte der Lohnsteuerbegünstigung.