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Cum-/Ex-Gestaltungen — technische Hintergründe und rechtliche Überlegungen (Schwarzinger/Wallner, SWK 11/2022, S. 514)

Artikelrundschau April 2022 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/345ÖStZ 2022, 346 Heft 12 v. 14.6.2022

Das BFG habe das erste Mal in Ö gerichtlich über die Frage der Kapitalertragsteuerrückerstattung bei einer Cum/Ex-Gestaltung entschieden. Das BFG habe sich mit der Frage der Dividendenzurechnung beschäftigt und dabei unter Berufung auf die wertpapiertechnischen Abwicklungen die Einlieferung der betreffenden Aktien in das Depot des Rückerstattungswerbers spätestens zum Ex-Tag minus eins ("Cum-Tag") als entscheidend betrachtet. Die Autoren stellen über den entschiedenen Einzelsachverhalt hinaus die zugrunde liegende historische Abwicklungstechnik dar und zeigen die daraus resultierenden Missbrauchsmöglichkeiten auf.

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