Durch die Taxonomie-VO würden Unternehmen zukünftig dazu verpflichtet, ihren ökologisch nachhaltigen Anteil an Umsätzen, Investitionen und Betriebsaufwendungen offenzulegen. Die Berechnungslogik dieser Taxonomiequoten werfe diverse Anwendungsfragen auf, welche neben den Anwendern auch deren Abschlussprüfer beeinflusse.