Die Bf war im Rahmen der Buchwerteinbringung zur Fortführung der Pensionsrückstellung verpflichtet. Der Ausnahme-
Seite 345
regelung vom Wertpapierdeckungserfordernis für Betriebe gewerblicher Art liege der Gedanke zugrunde, dass eine Besicherung von Pensionsverpflichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts nicht erforderlich sei.