Grundsätzlich sei bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel die Niedrigbesteuerung einer ausl Körperschaft für jedes Wirtschaftsjahr gesondert zu beurteilen. Im Beitrag werden die Ausnahmen von diesem Grundsatz dargestellt. Zu einer Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsjahre könne es kommen, wenn eine internationale Schachtelbeteiligung veräußert werde (siebenjähriger Beurteilungszeitraum) oder mehrere Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr enden. Werde daher der Bilanzstichtag einer ausl Körperschaft geändert oder werde die Körperschaft an einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag umgegründet, könne sich dies auf die Berechnung der Niedrigbesteuerung auswirken.