Sowohl für Versicherungsumsätze als auch für die Vermittlung solcher Umsätze bestehe unechte Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer. In einem Rechtsmittelverfahren ging es darum, ob die Steuerbefreiung für Vermittlungsumsätze auch dann gilt, wenn der potenzielle Kunde seine Daten im Internet selbst auf einer Plattform des Vermittlers eingeben muss und der Vermittler diese Daten lediglich an die Versicherung weiterleitet.