Schadenersatz für entgehende Einnahmen aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit sei steuerpflichtig. Davon zu unterscheiden sei Schadenersatz in Form "abstrakter Renten" für einen Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit: Werde der Schaden aus einer verlorenen Selbsterhaltungsfähigkeit auf Basis einer ohne den Schaden möglichen, jedoch tatsächlich nicht ausgeübten Tätigkeit geschätzt, ersetzen die Rentenzahlungen nicht Einnahmen aus einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Solche abstrakten Renten seien zur Gänze nicht steuerbarer Schadenersatz.