Das slowakische Steuerrecht sehe im Jahr 2022 einige Änderungen vor. Zu diesen Änderungen gehörten eine steuerzahlerfreundlichere Behandlung von Verlustvorträgen, die obligatorische elektronische Kommunikation mit den Steuerbehörden, die Möglichkeit der elektronischen Archivierung und die Herabsetzung des Schwellenwerts für die Anwendung des reduzierten Einkommensteuersatzes von 15 %. Außerdem würden neue Meldepflichten im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt, nämlich die Registrierung von Bankkonten bei den Steuerbehörden, die Überprüfung dieser Registrierung bevor ein Rechnungsbetrag mit Mehrwertsteuer auf ein Bankkonto überwiesen wird sowie die Haftung, wenn die Überweisung auf ein nicht registriertes Konto erfolgt.