Die Frage, was aus rechtlicher Sicht als "nachhaltige Wirtschaftstätigkeit" zu gelten habe, wurde im Lauf der Jahrhunderte unterschiedlich beantwortet. Spätestens durch die EU-TaxonomieVO habe diese Diskussion auch das Finanzrecht erreicht. Der Beitrag versucht eine Einordnung der durch die EU-Taxonomie geschaffenen Nachhaltigkeitskriterien in die bestehende Rechtsordnung und eine Darstellung der damit verbundenen Herausforderungen.

